Verein pro Waldmannsburg
© Verein Pro Waldmannsburg
Hans Waldmann erwarb die Burg Dübelstein anfangs 1487, als er sich auf dem Höhepunkt seiner politischen, militärischen und diplomatischen Karriere befand. Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Burg noch ein Lehen der Grafen von Werdenberg-Sargans, die jedoch zugunsten Waldmanns auf ihre hieraus resultierenden Ansprüche verzichteten. Aufgrund des Verzichts der ehemaligen Lehnsherren konnte Waldmann also fortan uneingeschränkt über die Burg und die damit verbundenen Rechte verfügen konnte. Mit dem Erwerb der Burg Dübelstein legte Waldmann den Grundstein zum Erwerb eines ihm zugehörigen Herrschaftsgebildes in Zürichs Norden, das auch die Zeit nach Waldmanns Tod als Obervogtei Rieden, Dietlikon und Dübendorf überdauerte. Für den im Kreditgeschäft tätigen Waldmann sollte auch die Burg eine Rendite erzielen, war mit ihr doch das Vogteirecht von Dübendorf und damit die Berechtigung zur Erhebung von Abgaben verbunden. Nebst der Burg Dübelstein kaufte Waldmann systematisch weitere Rechte auf. So erwarb er wenige Wochen nach dem Kauf der Burg vom Kloster auf dem Zürichberg das Widum (Kirchengut) und den Kirchensatz von Dübendorf sowie die Fischereirechte in der Glatt. Zusammen mit den Vogteirechten (niedere Gerichtsbarkeit) verfügte er damit auch über das Recht, die Pfarrstelle in Dübendorf zu besetzen. Im August 1487 erwarb er vom Kloster Reichenau zudem die Dörfer Dietlikon und Rieden sowie verschiedene weitere Höfe. Mit der Dübendorfer Offnung, die Waldmann als Dübendorfer Vogt ausfertigen liess, gab er seiner Beziehung zu Dorf und Dorfleuten einen vertraglichen Rahmen und konnte seine Herrschaft so weiter konsolidieren.
Hans Waldmann als Burgherr auf der Burg Dübelstein
Zeitgenössische und gleichzeitig älteste Darstellung der Burg Dübelstein von Gerold Edlibach (1454-1530), Stiefsohn von Hans Waldmann, in dessen Wappenbuch (1489). Unten links ist wahrscheinlich das Zürcher Fraumünsterkloster dargestellt (Staatsarchiv des Kantons Zürich, Schweizer Burgenverein)
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Hans Waldmann erwarb die Burg Dübelstein anfangs 1487, als er sich auf dem Höhepunkt seiner politischen, militärischen und diplomatischen Karriere befand. Zum Zeitpunkt des Kaufes war die Burg noch ein Lehen der Grafen von Werdenberg-Sargans, die jedoch zugunsten Waldmanns auf ihre hieraus resultierenden Ansprüche verzichteten. Aufgrund des Verzichts der ehemaligen Lehnsherren konnte Waldmann also fortan uneingeschränkt über die Burg und die damit verbundenen Rechte verfügen konnte. Mit dem Erwerb der Burg Dübelstein legte Waldmann den Grundstein zum Erwerb eines ihm zugehörigen Herrschaftsgebildes in Zürichs Norden, das auch die Zeit nach Waldmanns Tod als Obervogtei Rieden, Dietlikon und Dübendorf überdauerte. Für den im Kreditgeschäft tätigen Waldmann sollte auch die Burg eine Rendite erzielen, war mit ihr doch das Vogteirecht von Dübendorf und damit die Berechtigung zur Erhebung von Abgaben verbunden. Nebst der Burg Dübelstein kaufte Waldmann systematisch weitere Rechte auf. So erwarb er wenige Wochen nach dem Kauf der Burg vom Kloster auf dem Zürichberg das Widum (Kirchengut) und den Kirchensatz von Dübendorf sowie die Fischereirechte in der Glatt. Zusammen mit den Vogteirechten (niedere Gerichtsbarkeit) verfügte er damit auch über das Recht, die Pfarrstelle in Dübendorf zu besetzen. Im August 1487 erwarb er vom Kloster Reichenau zudem die Dörfer Dietlikon und Rieden sowie verschiedene weitere Höfe. Mit der Dübendorfer Offnung, die Waldmann als Dübendorfer Vogt ausfertigen liess, gab er seiner Beziehung zu Dorf und Dorfleuten einen vertraglichen Rahmen und konnte seine Herrschaft so weiter konsolidieren.
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