Hans Waldmann erwarb die Burg Dübelstein anfangs 1487, als er
sich auf dem Höhepunkt seiner politischen, militärischen und
diplomatischen Karriere befand. Zum Zeitpunkt des Kaufes war
die Burg noch ein Lehen der Grafen von Werdenberg-Sargans,
die jedoch zugunsten Waldmanns auf ihre hieraus resultierenden
Ansprüche verzichteten. Aufgrund des Verzichts der ehemaligen
Lehnsherren konnte Waldmann also fortan uneingeschränkt über
die Burg und die damit verbundenen Rechte verfügen konnte. Mit
dem Erwerb der Burg Dübelstein legte Waldmann den Grundstein
zum Erwerb eines ihm zugehörigen Herrschaftsgebildes in
Zürichs Norden, das auch die Zeit nach Waldmanns Tod als
Obervogtei Rieden, Dietlikon und Dübendorf überdauerte. Für
den im Kreditgeschäft tätigen Waldmann sollte auch die Burg
eine Rendite erzielen, war mit ihr doch das Vogteirecht von
Dübendorf und damit die Berechtigung zur Erhebung von
Abgaben verbunden. Nebst der Burg Dübelstein kaufte
Waldmann systematisch weitere Rechte auf. So erwarb er wenige
Wochen nach dem Kauf der Burg vom Kloster auf dem
Zürichberg das Widum (Kirchengut) und den Kirchensatz von
Dübendorf sowie die Fischereirechte in der Glatt. Zusammen mit
den Vogteirechten (niedere Gerichtsbarkeit) verfügte er damit
auch über das Recht, die Pfarrstelle in Dübendorf zu besetzen.
Im August 1487 erwarb er vom Kloster Reichenau zudem die
Dörfer Dietlikon und Rieden sowie verschiedene weitere Höfe. Mit
der Dübendorfer Offnung, die Waldmann als Dübendorfer Vogt
ausfertigen liess, gab er seiner Beziehung zu Dorf und Dorfleuten
einen vertraglichen Rahmen und konnte seine Herrschaft so
weiter konsolidieren.
Hans Waldmann als Burgherr auf der Burg Dübelstein
Zeitgenössische und gleichzeitig älteste Darstellung der Burg
Dübelstein von Gerold Edlibach (1454-1530), Stiefsohn von
Hans Waldmann, in dessen Wappenbuch (1489). Unten links ist
wahrscheinlich das Zürcher Fraumünsterkloster dargestellt
(Staatsarchiv des Kantons Zürich, Schweizer Burgenverein)